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Die Verbraucherinsolvenz

Schuldenfrei in 6 Jahren - lautet eine Kernaussage der Insolvenzordnung 1999.

In Schuldennot geratene Menschen sollen so die Chance haben, neu zu beginnen. Private Schuldner können ein geordnetes Insolvenzverfahren durchlaufen, wie ein Unternehmen. Das heißt, sie können "Konkurs anmelden", einen Stopp der Zwangsvollstreckung erreichen und erhalten Restschuldbefreiung. Voraussetzung: Sie versuchen sich mit ihren Gläubigern zu einigen und sind bereit, sechs Jahre so viel wie möglich nach einem Plan abzustottern.

Die Staatskasse übernimmt die Kosten oder streckt sie zumindest vor.

Unterlagen, die Sie dazu brauchen:

  • Aktuelle Einkommensbescheinigungen (letzte)
    [Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld- bzw. -hilfebescheid, Sozialhilfebescheid, Wohngeld]

  • Nachweise der wichtigsten Kosten der Lebensführung
    [Wohnungsmiete, Versicherungen, Unterhalt]


So geht es:

1. Schritt: Versuch einer außergerichtlichen Einigung

Die Gläubiger erhalten eine Tabelle mit einem Abzahlungsvorschlag. Dieser sieht vor, dass jeder Gläubiger 6 Jahre lang monatlich eine Rate erhält.

Wichtig: Ein pfändungsfreier Betrag von 930,00 € (außer bei Kindesunterhalt für Minderjährige) muss jedem Schuldner unangetastet verbleiben! Niemand muss "unter der Brücke schlafen"! Wer weniger als 930,00 € im Monate hat - das sind nicht wenige! - zahlt solange nichts - man spricht von einer sog. "Nullinsolvenz".

In Abständen wird nur die Ratenhöhe an das Einkommen angepasst. Die Gläubiger werden dabei gebeten, nach 6 Jahren auf den Rest der Schulden zu verzichten. Stimmen die Gläubiger zu, ist das Verfahren schon zu Ende. Es muss nur der Abzahlungsplan durchgehalten werden. Stimmt - wie meist - ein Gläubiger nicht zu, geht es weiter ...

2. Schritt: Gerichtliches Planverfahren

Ein Rechtsanwalt oder eine sonst dafür zugelassene Stelle (wie Schuldnerberatung) muss auf einem speziellen Formular bestätigen, dass der Einigungsversuch gescheitert ist. Es wird vom Schuldner ein Formular ausgefüllt, welches die Einkommens- und Vermögensverhältnisse erfasst. Dieses wird beim Gericht eingereicht. Das Gericht versucht erneut eine Einigung herbeizuführen. Dabei kann das Gericht auch die evtl. fehlende Zustimmungen einzelner Gläubiger ersetzen. Es "ordnet die Zustimmung an", weil sonst möglicherweise nie eine Zustimmung aller erreichbar wäre. Wenn dies gelingt, kann hier das Verfahren beendet werden. Ansonsten geht es wiederum weiter ...

3. Schritt: Insolvenzverfahren

Das zuständige Amtsgericht eröffnet ein Insolvenz -verfahren. Es wird ein Treuhänder durch das Gericht bestimmt. Dieser verfasst einen Bericht über die finanziellen Verhältnisse und erstellt einen Verteilungsplan. Es wird eine Restschuldbefreiung angekündigt. In einem Schlusstermin können Gläubiger Gründe anführen, die einer Restschuldbefreiung entgegenstehen, etwa bei Schulden aus Straftaten - die sind ausgenommen. Danach ist das Insolvenzverfahren zunächst beendet. Allerdings geht es für den Schuldner noch 6 Jahre geordnet weiter:

4. Schritt: Wohlverhaltensphase

Über 6 Jahre werden Raten gezahlt, wenn der Betroffene mehr als 930,00 € verdient. In dieser Zeit wird das Einkommen auf das Konto eines Treuhänders überwiesen, der darüber wacht und es verteilt. Sind die 6 Jahre ohne Verstöße gegen die Insolvenzordnung überstanden, erteilt das Gericht die ersehnte Restschuldbefreiung.


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